Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

1. ANMELDUNG UND VERTRAGSSCHLUSS
Mit seiner mündlichen oder schriftlichen Anmeldung bietet die Vertragspartnerin / der Vertragspartner, im Folgenden "Kunde" genannt, Sebastian Klusak/Erlebe Heidelberg (im Folgenden "Veranstalter" genannt), den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Erfolgt diese Anmeldung für bzw. im Namen einer Gruppe, gilt sie für alle Teilnehmenden dieser Gruppe und alle aus der Buchung entstehenden Forderungen. Mit der Anmeldung erkennt der Kunde die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Die Buchung wird verbindlich, sobald die bestellte Leistung vom Veranstalter schriftlich, per Fax, per E-Mail oder mündlich bestätigt wird. Ist die Bestätigung hinsichtlich des vereinbarten Inhalts fehlerhaft, muss der Kunde binnen sieben Tagen nach Erhalt schriftlich widersprechen. Liegen zwischen Erhalt und Leistungserbringung weniger als sieben Tage, muss der Kiunde sofort widersprechen. 
Der Veranstalter behält sich vor, die nachfolgenden Bedingungen jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern.
 
2. ZAHLUNG
Bei Gruppenführungen übermittelt der Veranstalter dem Kunden nach der Veranstaltung eine Rechnung, die binnen 14 Tagen zu bezahlen ist. Bei öffentlichen Führungen muss der Kunde vor der Veranstaltung in bar bezahlen. Gutscheine werden erst nach Zahlungseingang erstellt und versandt.

3. PAUSCHALE FÜR FREMDLEISTUNGEN 
Vereinbart der Kunde mit dem Veranstalter die Vermittlung von Fremdleistungen wie z.B. Eintrittskarten, Reservierungen oder gastronomische Leistungen, berechnet der Veranstalter dafür eine Verwaltungsspauschale von 15% des Betrages der Fremdleistungen.   

4. LEISTUNGEN UND LEISTUNGSÄNDERUNGEN
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter. Der Wegfall einzelner Leistungsteile berechtigt nicht zum Einbehalt der Vertragssumme oder zum Teilabzug, sofern es sich um Gründe handelt, die nicht vom Veranstalter zu vertreten sind. Der Veranstalter darf nach Vertragsabschluss einzelne Leistungen ändern, wenn die Umstände dies erfordern und der Charakter der Führung bzw. Veranstaltung dadurch nicht beeinträchtigt wird. Sind der Wegfall einzelner Leistungen durch den Veranstalter zu vertreten, so hat er das Recht, diese Leistungen durch gleichwertige andere Leistungen zu ersetzen. 
Gutscheine für Stadtführungen sind, wenn nichts anderes vereinbart wurde, drei Jahre nach Zahlungseingang gültig. Tickets für öffentliche Führungen sind nur am Tag der Veranstaltung gültig. Gutscheine und Tickets sind nicht übertragbar und dürfen nicht weiterverkauft werden. Die Mindestteilnehmendenzahl beträgt bei öffentlichen Führungen fünf Personen. 
Die Höchstteilnehmendenzahl bei Gruppenführungen beträgt 25 Personen. Nach Absprache mit dem Veranstalter und gegen Aufpreis kann die Gruppe um zusätzliche Teilnehmende aufgestockt werden.
 
5. RÜCKTRITT DES KUNDEN 
Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der gebuchten Veranstaltung zurücktreten. Dies gilt für gebuchte Gruppenführungen und öffentliche Führungen. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen und vom Veranstalter bestätigt werden. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
Für Buchungen von Gruppen gilt: Tritt der Kunde bis zu 14 Tage vor dem Leistungstag zurück, fallen keine Rücktrittsgebühren an. Bei einem Rücktritt zwischen 14 und fünf Tagen vor dem Leistungstag betragen die Gebühren 50% des vereinbarten Entgeltes. Bei einem Rücktritt von weniger als fünf Tagen werden 100 % Rücktrittsgebühren fällig. Für Buchungen von Tickets für öffentliche Führungen und Gutscheine gilt, dass beide von Umtausch, Rückgabe und Erstattung ausgeschlossen sind.
 

6. VERSPÄTUNGEN BEI GRUPPENFÜHRUNGEN
Verspätet sich der Kunde bei Gruppenführungen, wartet der Veranstalter bis 30 Minuten am vereinbarten Treffpunkt. Trifft der Kunde bis dahin ein, wird die Führung bzw. Veranstaltung durchgeführt, verkürzt sich aber um die Dauer der Verspätung. Trifft die Gruppe nicht ein, wird der volle Preis berechnet. Verspätet sich der Veranstalter, warten die Gruppenmitglieder bis 30 Minuten auf ihn. Trifft er bis dahin ein, führt er die Führung bzw. Veranstaltung in vollem Länge durch. 

7. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH DEN VERANSTALTER
Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:
a) nur bei öffentlichen Führungen: Wenn die Mindestteilnehmenzahl bis 16:00 Uhr des Vortages nicht erreicht wurde
b) bei Einwirkung höherer Gewalt
c) bei Krankheit von Sebastian Klusak oder einer/s von ihm beauftragten Stadtführerin/Stadtführers 
d) wenn der Kunde oder die Teilnehmer:innen einer Gruppe des Kunden die Führung bzw. Veranstaltung stört 
e) wenn der Kunde die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.

8. WETTERBEDINGUNGEN
Falls im einzelnen Falle nicht explizit anders vereinbart, werden die vereinbarten Leistungen bei jedem Wetter durchgeführt. Der Veranstalter darf den Vertrag aber kündigen, wenn schlechte Wetterbedingungen das Leben oder die Gesundheit der Teilnehmenden oder des Veranstalters gefährden. In diesem Fall hat der Kunde keine Ansprüche auf Erstattung des Honorars bzw. Ticketpreises. 

9. HAFTUNG

a) Der Veranstalter haftet gegenüber dem Kunden nicht, Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
b) Der Haftungsausschluss erfasst alle Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund (Schadenersatzansprüche aus Verschuldungs- und Gefährdungshaftung). Erfasst werden auch solche Ansprüche, die gegebenenfalls auf eine Krankenkasse oder einen Sozialversicherungsträger übergehen können.
Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Ausgenommen hiervon ist auch die Haftung für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung des Gästeführers beruhen sowie für sonstige Schäden, die durch eine mindestens grob fahrlässige Pflichtverletzung verursacht werden.
c) Bei Erfüllungsgehilfen ist jegliche Haftung (auch für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz) ausgeschlossen; für Leistungsträger etc. haftet der Veranstalter ebenfalls nicht. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen Dritter, deren Leistungen im Rahmen der Führung in Anspruch genommen werden.
d) Vorsorglich wird die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht körperliche Schäden sind, auf das einfache Honorar bzw. Entgelt für die Führung bzw. Veranstaltung begrenzt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht worden ist sowie für den Fall, dass der Veranstalter allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich gemacht wird.

10. MITSCHRIFTEN, FOTOGRAFIEREN UND FILMEN

a)Mitschriften sowie Fotos, Audio- und Videoaufzeichnungen sind dem Kunden während der Führung nicht gestattet. b) Der Veranstalter darf Fotos, Audio- und Videoaufzeichnungen zur Dokumentation, Öffentlichkeitsarbeit und Werbung anfertigen. Der Kunde stimmt mit der Buchung der Führung bzw. des Angebots ausdrücklich zu, dass der Veranstalter die angefertigten Fotos, Audio- und Videoaufzeichnungen für diese Zwecke zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt nutzen darf. Dies schließt das Recht zur Veröffentlichung in Druckschriften, Anzeigen sowie die öffentliche Zugänglichmachung in Online-Angeboten und sozialen Netzwerken sowie die Weitergabe an Partner, die im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Werbung mit dem Veranstalter zusamenarbeiten, ein. Der Kunde hat im Fall von Veröffentlichungen keine Zahlungs- oder sonstigen Ansprüche gegen den Veranstalter oder gegen Dritte.


11. MITWIRKUNGSPFLICHT

Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Darüber hinaus muss er Beanstandungen unverzüglich dem Veranstalter mitteilen.


12.  UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN

Die Unwirksamkeit einzelner Passagen dieser AGBs hat nicht die Unwirksamkeit der ganzen AGBs zur Folge. Der 
Erfüllungsort ist der Ort der Leistungserbringung. Der alleiniger Gerichtsstand ist Heidelberg.

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